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   LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04   

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https://dejure.org/2004,16942
LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04 (https://dejure.org/2004,16942)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.03.2004 - L 5 KR 109/04 (https://dejure.org/2004,16942)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. März 2004 - L 5 KR 109/04 (https://dejure.org/2004,16942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines Handelsvertreters und Pächters eines Getränkemarkts; Abgrenzung von Arbeitnehmereigenschaft und Selbstständigkeit; Begriff des Handelsvertreters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 46/79
    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Die versicherungsfreie Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters ist wie nach den Vorschriften des Handelsrechts auch im Recht der Sozialversicherung von der versicherungspflichtigen Beschäftigung eines abhängigen Handlungsgehilfen abzugrenzen (BSG, Urteil vom 29.01.1981, Az.: 12 RK 46/79).

    Insbesondere gehört zur Unternehmereigenschaft des Handelsvertreters das eigene Unternehmerrisiko, das als Gegenstück der unternehmerischen Betätigungsfreiheit im Unternehmerbegriff mitenthalten ist (BSG, Urteil vom 29.01.1981 a.a.O.; Hopt in Baumbach/ Hopt, a.a.O. § 84 Rdz.36).

    Anders als in dem vom Bundessozialgericht am 29.01.1981 entschiedenen Fall zur Versicherungspflicht eines Bausparkassenvertreters (Az.: 12 RK 46/79) besaß der Kläger keine eigene Dispositionsfreiheit, wie sie für einen Unternehmer typisch ist.

  • LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01

    Begriffsbestimmung Handelsvertreter

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Dieser Beschluss wurde auf die sofortige Beschwerde des Klägers mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17.06.2002 - Az.: 2 Ta 175/01 - aufgehoben und der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt.

    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Beschluss vom 17.06.2002 (Az.: 2 Ta 175/01) daher aus, der Kläger sei weder als Vermittlungs- noch als Abschlussvertreter im Sinne des HGB tätig geworden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 4 Ta 235/04

    Handelsvertreterin ist keine Arbeitnehmerin

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Entsprechend den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu Kurierdienstfahrern und Kommissionären sowie der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.10.2004 (Az.: 4 Ta 235/04) sei von der Selbständigkeit des Klägers auszugehen.

    Auf diesen Gesichtspunkt der fehlenden Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung stellen auch die im Sinne der Beigeladenen zu 1) ergangenen Landesarbeitsgerichtsurteile ab (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.10.2004, Az.: 4 Ta 235/04; Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15.12.1999, Az.: 7 Sa 851/99).

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Allerdings ist es nicht in jedem Fall gerechtfertigt, wegen der bloßen Berechtigung des Vertragspartners, die vertraglich geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen, ein Arbeitsverhältnis von vornherein auszuschließen (BAG a.a.O.; BAGE 87, 129, 137 f. sowie BGH, NZA 1999, 110).
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 5 KR 194/03

    Streitigkeit über das Bestehen eines versicherungspflichtigen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    In diesem Sinne hat der Senat auch die Selbständigkeit einer Propagandistin für Bettwaren bejaht (L 5 KR 194/03).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Dort hat das Bundesarbeitsgericht lediglich entschieden, dass der Franchisenehmer eine arbeitnehmerähnliche Person ist (BAGE 86, 178 ff.), die Frage nach der Arbeitnehmereigenschaft aber ausdrücklich offen gelassen.
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Grundsätzlich ist dem Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 04.12.2002 (Az.: 5 AZR 667/01) darin beizupflichten, dass regelmäßig kein Arbeitsvertrg vorliegt, wenn der Dienstverpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage ist, den Vertrag allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen ist.
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Richtig ist, dass das BAG im Zusammenhang mit einem Handelsvertreterausgleichsanspruch das Offenhalten einer Selbstbedienungstankstelle als ausreichende Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 84 HGB beurteilt hat (Urteil vom 06.08.1997 in NJW 1998, 66 - 71).Daraus folgert die Beigeladene zu 1), das Offenhalten eines Getränkemarktes genüge, um die Handelsvertretereigenschaft des Filialleiters zu begründen.
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Allerdings ist es nicht in jedem Fall gerechtfertigt, wegen der bloßen Berechtigung des Vertragspartners, die vertraglich geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen, ein Arbeitsverhältnis von vornherein auszuschließen (BAG a.a.O.; BAGE 87, 129, 137 f. sowie BGH, NZA 1999, 110).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2004 - L 5 KR 109/04
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 38/02 R m.w.N.; BSG in NJW 1994, 2974).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

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